Ofentausch alt gegen neu

Mit der 1.BImSchV hat der Gesetzgeber Rahmenrichtlinien
für die Senkung von Schadstoffabgaben an die Umwelt in
zwei Stufen geschaffen.
Nach dem 31.12.2014 tritt nun die zweite Stufe in Kraft.
Da gerade alte Anlagen einen sehr hohen Schadstoffausstoß
verursachen, laufen hier die Übergangsfriesten zu diesem
Termin aus.
 
Gerne beraten wir Sie persönlich & unverbindlich über die zahlreichen Heizeinsätze für Ihren neuen Ofen !


Tauschen Sie Alt gegen Neu und nutzen Sie die überzeugenden Vorteile Ihrer Neuen Feuerungstechnik!

Datum Typenschild: Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme:

•bis einschließlich 31.12.1974 31.12.2014
•01.01.1975 - 31.12.1984 31.12.2017
•01.01.1985 - 31.12.1994 31.12.2020
•01.01.1995 - 21.03.2010 31.12.2024

 Tauschen Sie Alt gegen Neu und nutzen Sie die überzeugenden Vorteile Ihrer Neuen Feuerungstechnik!
Durch die Investition in eine neue Feuerungstechnik entstehen
für Sie viele Vorteile in Bezug auf Effizienz und Kosten:

•Erfüllung der 2.Stufe der 1. BImSchV
•deutliche Schadstoffreduzierung der Umwelt zuliebe
•weniger Energieverbrauch durch höheren Wirkungsgrad
•hohe Sicherheit durch neue, moderne Feuerungstechnik
•große Auswahl an Geräten mit moderner oder klassischer Optik
•viele Zubehöroptionen wie: Wassertechnik, elektronische Komfortregelung usw.
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